Besuchscafés – Wenn Kontaktrechte zur Farce werden
Ein Erfahrungsbericht über die Herausforderungen begleiteter Besuchskontakte
In Österreich sollen begleitete Besuchskontakte sicherstellen, dass Kinder nach einer Trennung zumindest minimalen, regelmäßigen Kontakt zum außerhalb lebenden Elternteil haben können. Doch was, wenn dieses System nicht zur Wahrung von Kinderrechten, sondern zur Schikane eines Elternteils genutzt wird?
Der folgende Erfahrungsbericht eines betroffenen Vaters gibt einen tiefen Einblick in die Realität der Besuchscafés – eine Realität, die oft weit entfernt ist von einem kindgerechten Umfeld und einer fairen Umsetzung gerichtlicher Beschlüsse.
Verzögerungstaktiken und bürokratische Hürden
Der Anordnung von begleiteten Besuchskontakten gingen willkürliche Bezichtigungen der Mutter gegenüber dem Vater voraus, die zum Zeitpunkt der Umsetzung der Kontakte im Oktober 2024 längst widerlegt waren. Trotzdem wurde daran festgehalten. Dem Vater wurden zum Kind mindestens 2-3 Stunden pro Woche zugesprochen – allerdings nur unter Aufsicht einer Besuchsbegleitung. Der Beschluss wurde Ende Juli gefasst. Am 17. Oktober erfolgte der erste Besuchskontakt. Indem Erstgespräche und Kennenlerntermine von der Mutter immer wieder hinausgeschoben wurden und ein langer Urlaub ebenfalls für Verzögerungen sorgte, vergingen 11 Wochen.
Dieses Vorgehen ist kein Einzelfall – Verzögerungen von mehreren Monaten sind gängige Praxis, obwohl Kinder laut Gesetz ein Recht auf regelmäßige Kontakte zu beiden Elternteilen haben.
Besuchscafé oder Abstellkammer?
Als es endlich zum ersten Treffen kam, wurde der Vater mit den realen Bedingungen des Besuchscafés konfrontiert:
- Ein heruntergekommener Tanzsaal diente als Besuchsraum – unbeheizt (17 Grad), mit einem beschädigten Parkettboden mit Verletzungsgefahr.
- Minimalste Ausstattung für Kinder – eine Decke auf dem Boden, eine Kiste mit ein paar Spielsachen.
- Willkürliche Zeitlimits – Der Besuchsbegleiter setzte die Dauer des ersten Treffens eigenmächtig auf nur 15 bis 30 Minuten an, obwohl das Kind begeistert mit dem Vater spielte.
- Schikanöse Einschränkungen – Besuchstermine fielen reihenweise aus, weil die Besuchsbegleitung keine Betreuung in den Ferien anbot, weil das Kind angeblich Krank war bzw. weil es zu spontanen Kürzungen der Besuchszeit kam (durch wen?) – entgegen der gerichtlichen Anordnungen.
Ein besonders absurdes Detail: Der Vater zog sich beim Besuch einen Holzsplitter im Fuß zu, da Straßenschuhe verboten waren. Der Besuchsbegleiter kommentierte nur, dass das „schon öfter passiert“ sei.
Wer profitiert von diesem System?
Ein begleitetes Besuchsrecht kostet den betroffenen Elternteil oft 100 Euro pro Stunde – ein stolzer Preis für fragwürdige Räumlichkeiten, unprofessionelle Rahmenbedingungen und eine systematische Verkürzung der Besuchszeiten. (Alleine die Kosten von 800 – 1200€ pro Monat können sich viele Väter gar nicht leisten.)
Doch das ist noch nicht alles: Die Berichte des Besuchsbegleiters werden pro Seite abgerechnet – und zwar mit 100 Euro pro Seite! Für den betroffenen Vater bedeutet dies 520€ Zusatzkosten. Dabei gibt es keinerlei Vorgaben seitens des Gerichts darüber, was in diesen Berichten enthalten sein muss. Das bedeutet, dass der Besuchsbegleiter frei entscheiden kann, wie viele Seiten sein Bericht umfassen soll – und damit auch, wie hoch die Kosten für den Elternteil ausfallen. Pro Monat kam der Vater so auf bis zu 1700€ Kosten – nur um sein Kind zu sehen.
Noch ungeheuerlicher ist jedoch folgende Aussage des Besuchsbegleiters: Als der Vater mit ihm über ausstehende Termine sprechen wollte, bekam er zur Antwort:
„Solange der Rechnungsbetrag nicht auf mein Konto überwiesen wird, werde ich keine weiteren Kontakte mit Ihrem Kind vereinbaren.“
Diese Praxis ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern grenzt an Erpressung. Das Recht des Kindes auf Kontakt zum Elternteil wird hier von einer finanziellen Vorleistung abhängig gemacht!
Die Fragen, die sich der betroffene Vater stellt, betreffen viele getrennte Eltern in Österreich:
- Warum werden Kinder systematisch in ihrem Recht auf Beziehung zu beiden Eltern beschnitten?
- Warum werden Besuchszeiten nicht konsequent eingehalten, obwohl sie gerichtlich festgelegt wurden?
- Wie kann es sein, dass unbegründete Anschuldigungen Monate oder gar Jahre nach ihrer Widerlegung noch immer als Vorwand für Kontaktbeschränkungen dienen?
- Warum müssen Väter für diese Art der „Kontaktausübung“ auch noch hohe Summen zahlen?
Ein System, das Reformen braucht
Die Organisation „Wir Väter“ setzt sich für eine gerechtere Gestaltung des Kontaktrechts ein. Besuchskontakte sollen eine Möglichkeit sein, die Bindung zwischen Kind und getrennt lebendem Elternteil zu erhalten – nicht ein Werkzeug zur Entfremdung oder Bestrafung.
Die Lösung?
- Gesetzliche Mindestzeiten für Beziehung zu bzw. Betreuung durch beide Elternteile.
- Effektive Durchsetzung gerichtlicher Beschlüsse ohne Verzögerungen.
- Objektive Qualitätsstandards für Besuchscafés.
- Kostenübernahme durch den Staat, wenn begleitete Kontakte notwendig sind.
Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile – unabhängig von Konflikten zwischen den Erwachsenen. Es ist höchste Zeit, dass das System der Besuchscafés nicht länger ein Instrument der Entfremdung bleibt, sondern seinen eigentlichen Zweck erfüllt: Kindern eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen zu ermöglichen.