Forderungen
„Wir-Väter“ streben eine win-win-win Situation an. Kinder, Mütter und Väter sollen zufrieden sein. Weder wollen wir über Fälle hinwegsehen, in denen Mütter und Kinder Gewaltbetroffene sind und väterlicher Willkür ausgesetzt sind, oder finanziell benachteiligt werden, noch wollen wir erleben, dass Väter von ihren Kindern unbegründet im Kontakt eingeschränkt, oder selbst finanziell benachteiligt werden.
Wir sehen beide Geschlechter als gleichberechtigt und gleichverantwortlich für gesellschaftliche Entwicklungen.
Wir anerkennen, dass es ein Bestreben beider Geschlechter gibt tradierte Rollenmuster zu überwinden. Wir anerkennen aber auch, dass beider Geschlechter, mit dem Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder, dazu tendieren alte Rollenmuster wieder anzunehmen. Wir anerkennen diese Widersprüchlichkeit, ohne sie zu bewerten, aber auch ohne uns damit abzufinden.
Wir erkennen, dass dies bei aufrechter Beziehung von gegenseitiger Akzeptanz getragen ist, mit der Trennung aber zu Problemen führt. Wir erkennen, dass die Scheidung/Trennung zu einer „Sollbruchstelle“ gesellschaftspolitischer Widersprüchlichkeiten wird und dass beide Geschlechter damit „im Regen stehen“ gelassen werden.
Wir sind neugierig auf den Standpunkt von Frauen/Müttern. Wir sind neugierig auf Eure Wünsche, Nöte und Sorgen. Aber auch wir wollen von Euch mit unseren Wünschen, Nöten und Sorgen gehört werden. Wir freuen uns auf einen guten Austausch, um das Beste für unsere Kinder zu erreichen.
Wir sind überzeugt, dass es unseren Töchtern und Söhnen nur gut geht, wenn wir Eltern es gut hinkriegen. Dazu braucht es einen ernsthaften Dialog, gesetzliche Anpassungen und einen unideologischen, spezialisierten Vollzug.
All das sehen wir momentan leider noch in weiter Ferne.
Um diesen Zielen näher zu kommen, fordern wir die Umsetzung nachfolgender Punkte.
Unser Grundverständnis
Der Schutz der Betroffenen vor Gewalt muss bei allen Familienformen in jeder Hinsicht gewährleistet sein! Steht der Verdacht der psychischen und/oder physischen Gewaltanwendung im Raum, muss dieser entsprechend geprüft werden. Bei einer Kindeswohlgefährdung sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.
Gesellschaftspolitische Veränderungsnotwendigkeiten
- Familie als Ganzes begreifen, in dem es unabhängig vom Beziehungsstatus allen gut gehen muss
- Förderung von Karenzmodellen, die Väter verstärkt in Elternkarenz bringen. (Bsp. Schweden: 8 Monate pro Elternteil. 5 Monate können vergeben werden. 3 Monate müssen jeweils i.A. genommen werden, oder verfallen.)
- Förderung von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen (Beispiel Familienarbeitszeit)
- Hin zu einem Miteinander, hin zu einem Dialog zwischen Männer und Frauen
- Frauen und Männer im Wandel der Rollenselbstverständnisse, nach allen Kräften unterstützen
Gesetzliche Veränderungsnotwendigkeiten
- Gesetzliche Verankerung einer Mindestkontaktzeit des Kindes zu beiden Elternteilen von mindesten 10 Tagen pro Monat (Beziehungskontinuität)
- Gesetzliche Verankerung der paritätischen Doppelresidenz, als ein Nachtrennungsmodell
- Gemeinsame Obsorge ab Anerkennung der Vaterschaft und Aufrechterhaltung der gemeinsamen Obsorge nach Scheidungen
- Gleiche Anspruchsrechte beider Elternteile bei Transferleistungen
- Streichung des hauptsächlichen Aufenthaltes bzw. der hauptsächlichen Betreuungsperson
- Zeitliche Befristung der vollen Unterhaltsbezugsberechtigung (monetär, max. 2 Jahre) des Kindes (bzw. dessen erwachsenen Vertreters) bei einer Mindestkontaktzeit. Danach Restgeldunterhaltsberechnung.
- Ausdehnungsmöglichkeit der Kontaktzeiten von der Mindestkontaktzeit auf die paritätische Doppelresidenz innerhalb von zwei Jahren
- Priorisierung der paritätischen Doppelresidenz, wenn bereits bei aufrechter Beziehung gleichteilig, oder annähernd gleichteilig betreut worden ist
- Temporärer Ausgleichszahlungen bei der paritätischen Doppelresidenz (zusätzlich zum Restgeldunterhalt) befristet mit max. 2 Jahren.
- Unterhaltssicherung für Kinder ab Trennung/Scheidung (wenn kein Kinder-Unterhaltsvorschuss möglich ist oder der Kinder-Unterhaltsanspruch unter dem Richtsatz liegt)
Verfahrensbezogene Veränderungsnotwendigkeiten
- Beschleunigung von Verfahren
- Beschleunigungsgrundsatz gesetzlich verankert
- Spätestens 1 Monat nach Erstantrag erste Verhandlung inklusive vorläufige Kontaktregelung
- Beschleunigungsgrundsatz gesetzlich verankert
- Beschlüsse müssen
- …zeitnah gefällt werden und
- …entgegen der jetzigen Praxis auch durchgesetzt werden
- Professionalisierung des Trennungs- und Scheidungsverfahren. Mangelnde Sachkenntnis oder mangelnde Kooperation zwischen den Professionisten:innen darf weder zu einer Gefährdung von (in der Regel) Müttern und Kindern führen, noch zur Entfremdung zu (in der Regel) Vätern. Dazu braucht es zu eine Umgestaltung der Familiengerichtshilfen in Scheidungskompetenzzentren.
- Motto: Nicht für die Familien Entscheidungen treffen, sondern sie dazu befähigen, wieder selbst welche zu treffen. Dazu benötigt es einer:
- Bündelung von Kompetenzen in Scheidungskompetenzzentren für niederschwellige Beratung bis zur Bearbeitung von Hochkonfliktfällen (inklusive interprofessionellen Austausch auf der Metaebene)
- Um hochstrittigen Fällen entgegenzuwirken, benötigt es ein klares Konzept und einen intensiven Austausch aller beteiligten Professionen (der Umgang damit sollte in der “Handreiche” für Richter festgelegt werden)
- Bei potentieller Gefährdung Einbeziehung von Professionist:innen auch aus dem Bereich Gewaltschutz bzw. Kinderschutz
- daran angebunden:
- „Kind im Blick“ Kurse für strittige Eltern (siehe Australien und Deutschland)
- Bezugnehmend
- auf die Ratifikation der „Europäischen Versammlung“ 2015, worin das „Cochemer Modell“ für alle europäischen Länder empfohlen wird und
- dem australischen Modell der FRC = Family Relationship Centre
- Motto: Nicht für die Familien Entscheidungen treffen, sondern sie dazu befähigen, wieder selbst welche zu treffen. Dazu benötigt es einer:
- Ziele:
- Konfliktreduzierung
- Weniger Verfahren
- Vorbeugung von Hochkonfliktverfahren
- Wahrung der Beziehungskontinuität (Beziehungsabbrüche, wie es sie momentan sehr häufig gibt, ohne dass es einen ausreichenden Grund dafür gibt, stellen zum einen eine Kindeswohlgefährdung dar und verletzen das Recht eines Elternteiles auf eine intensive Kontaktgestaltung zum Kind)
- Kostenersparnis
Wenn Sie auch der Meinung sind, dass diese Forderungen umgesetzt werden sollten, geben Sie bitte eine Online-Unterstützungserklärung ab und erzählen Sie auch Ihren Freunden und Bekannten hiervon (Download der Forderungen als PDF).