Schweizer Nationalrat will Doppelresidenz als Norm
Die Doppelresidenz („alternierende Obhut“) ist in der Schweiz schon seit Jahren gesetzlich verankert. Die alleinige Obhut ist demnach nur anzuordnen, wenn konkrete Gründe dagegensprechen. Motto:
…„Kinder haben das Recht, mit Vater und Mutter und der jeweiligen Verwandtschaft gleich viel Zeit